Immobilienverkauf ist Vertrauenssache
Immobilienmakler Mirco Maurer

TIPPGEBER

Wir belohnen Ihre Weiterempfehlung mit einer attraktiven Provision

  • Sie haben von Bekannten, Nachbarn oder Freunden gehört, dass sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen möchten?
  • Sie wissen, dass in Ihrer Nachbarschaft bald eine Eigentumswohnung frei wird? 
Bild von Christian Dubovan aus Unsplash

Informieren Sie uns gerne, wenn Sie von einem geplanten Immobilienverkauf erfahren. Als Dankeschön belohnen wir Sie mit einer Tippgeber-Provision i.H.v. 10% der verdienten Maklerprovision bezogen auf das benannte Objekt.

Beispiel:  Einfamilienhaus mit 800.000 Euro Marktwert, Netto-Maklerprovision je 3% von Käufer und Verkäufer = 48.000 Euro. Ihre Empfehlungsprämie: 4.800 Euro

Mit übersenden der Daten stimmt der Empfehlungsgeber dieser Vereinbarung zu:

VORAUSSETZUNGEN:

  • Das von Ihnen genannte Objekt wird zum aktuellen Zeitpunkt weder in elektronischen noch in Printmedien veröffentlicht.
  • Das von Ihnen genannte Objekt steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem Maklerbüro angeboten.
  • Das von Ihnen genannte Objekt wurde uns noch nicht direkt vom Eigentümer oder von Dritten angeboten und ist ein Neuzugang in unserem Bestand.
  • Sie haben die Genehmigung des Eigentümers, die Objektdaten und dessen Kontaktdaten zu diesem Zweck weiterzugeben, und können diese Genehmigung bei Bedarf nachweisen.


BEDINGUNGEN:

  • Die Empfehlungsprämie beträgt 10% der verdienten Maklerprovision bezogen auf das benannte Objekt.
  • Die Empfehlungsprämie wird nur dann ausgezahlt, wenn die unter "Voraussetzungen" genannten Bedingungen erfüllt sind und ein erfolgreicher Verkauf des benannten Objekts sowie der Erhalt der Käuferprovision erfolgt ist.
  • Der Empfehlungsgeber stellt eine Rechnung aus, in der angegeben wird, wohin die Empfehlungsprämie gezahlt werden soll.


SONSTIGES: 

  • Es bestehen keine weiteren mündlichen Abreden zu dieser Vereinbarung. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

Geben Sie uns Ihren Tipp:

a) per E-Mail 

b) oder über folgendes Formular:


Mit übersenden der Daten stimmt der Empfehlungsgeber der o.g. Vereinbarung zu. (Eine Bestätigung über den Erhalt und Annahme oder Ablehnung des Kunden wird Ihnen zugesandt.)  

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