TIPPGEBER
7,5% ! - Wir belohnen Ihre Weiterempfehlung mit einer attraktiven Provision
- Sie haben von Bekannten, Nachbarn oder Freunden gehört, dass sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen möchten?
- Sie wissen, dass in Ihrer Nachbarschaft bald eine Eigentumswohnung frei wird?
Informieren Sie uns gerne, wenn Sie von einem geplanten Immobilienverkauf erfahren. Als Dankeschön belohnen wir Sie mit einer Tippgeber-Provision i.H.v. 7,5% der verdienten Maklerprovision bezogen auf das benannte Objekt.
Beispiel: Einfamilienhaus mit 850.000 Euro Marktwert, Netto-Maklerprovision je 3% von Käufer und Verkäufer. Ihre Empfehlungsprämie: 3.825 Euro
Mit übersenden der Daten stimmt der Empfehlungsgeber dieser Vereinbarung zu:
VORAUSSETZUNGEN:
- Das von Ihnen genannte Objekt wird zum aktuellen Zeitpunkt weder in elektronischen noch in Printmedien veröffentlicht.
- Das von Ihnen genannte Objekt steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem Maklerbüro angeboten.
- Das von Ihnen genannte Objekt wurde uns noch nicht direkt vom Eigentümer oder von Dritten angeboten und ist ein Neuzugang in unserem Bestand.
- Sie haben die Genehmigung des Eigentümers, die Objektdaten und dessen Kontaktdaten zu diesem Zweck weiterzugeben, und können diese Genehmigung bei Bedarf nachweisen.
BEDINGUNGEN:
- Die Empfehlungsprämie beträgt 7,5% der verdienten Maklerprovision bezogen auf das benannte Objekt.
- Die Empfehlungsprämie wird nur dann ausgezahlt, wenn die unter "Voraussetzungen" genannten Bedingungen erfüllt sind und ein erfolgreicher Verkauf des benannten Objekts sowie der Erhalt der Käuferprovision erfolgt ist.
- Der Empfehlungsgeber stellt eine Rechnung aus, in der angegeben wird, wohin die Empfehlungsprämie gezahlt werden soll.
SONSTIGES:
- Es bestehen keine weiteren mündlichen Abreden zu dieser Vereinbarung. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Geben Sie uns Ihren Tipp:
a) per E-Mail
b) oder über folgendes Formular:
Mit übersenden der Daten stimmt der Empfehlungsgeber der o.g. Vereinbarung zu. (Eine Bestätigung über den Erhalt und Annahme oder Ablehnung des Kunden wird Ihnen zugesandt.)