Immobilienverkauf ist Vertrauenssache
Immobilienmakler Mirco Maurer

 WOHNUNGSRECHT ("WOHNRECHT")

Bild von Christian Bowen aus Unsplash

Eine Verrentung mit lebenslangem (oder auch begrenztem) Wohnungsrecht, selbstverständlich immer im Grundbuch abgesichert, ist eine gute und sehr sichere Möglichkeit das eigene Zuhause zu verrenten. 

Das lebenslange Wohnungsrecht ermöglicht es dem Berechtigten, ein Leben lang in einer Immobilie zu wohnen, ohne jedoch Eigentümer zu sein. Es wird im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem Immobilienverkauf bestehen. Das Wohnrecht endet mit dem Tod des Berechtigten und ist nicht übertragbar oder vererbbar.

Bild von Tingey Injury Law Firm aus Unsplash

Umgangssprachlich wird meist von "Wohnrecht" gesprochen, allerdings das "Wohnungsrecht" gemeint. Rechtlich gibt es hier deutliche Unterschiede, welche u.a. in § 1093 BGB zu finden sind. Vereinfacht gesagt, bedeutet das "Wohnrecht", dass Recht auf Mitbenutzung, sprich, hier kann evtl. der rechtliche Eigentümer ebenfalls den Garten, die Garage oder den Waschkeller mitbenutzen.

Beim "Wohnungsrecht" haben Sie das alleinige Nutzungsrecht. 

Daher ist dies die gängige Form bei der Immobilienverrentung, sprich, Sie nutzen Ihr Haus oder Ihre Wohnung wie bisher. 

VORTEILE des Wohnungsrechts:

  • Alleiniges Nutzungsrecht nach §1093 BGB (inkl. Familienmitglieder, Bedienstete oder Pflegepersonal)
  • Kostenfreie Nutzung (außer Wohnnebenkosten)
  • Höhere Einmalzahlung als beim Verkauf mit Nießbrauch 
  • Instandhaltungsmaßnahmen /-kosten können geregelt werden
  • Der neue Eigentümer kann nicht ohne Zustimmung des Wohnungsberechtigten Sanierungen oder Umbauten durchführen
  • Das Wohnungsrecht gilt i.d.R. lebenslang

 

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